Hat der Kieler Vorstoß eine Lawine losgetreten?

Der Europäische Gerichtshof und das Bundesverwaltungsgericht haben dem deutschen Gesetzgeber neue Richtlinien vorgegeben und das Staatsmonopol auf Sportwetten, Rubbellose, Onlinepoker, Casinogames & Co. für rechtswidrig erklärt. Nicht überall stößt diese Liberalisierung auf Rechtssicherheit.
Während in Schleswig-Holstein die Wettanbieter Schlange stehen, kommt es in anderen Bundesländern zu verschiedenen Interpretationen des liberalisierten Glücksspielvertrages und damit zu neuen Streitigkeiten.
Schleswig-Holstein:
Nach der Liberalisierung des Glücksspielmarkts in Schleswig-Holstein (s. Bericht “Kann Schleswig-Holstein den Glücksspielmarkt neu ordnen?”) haben bereits 28 private Wettanbieter in Kiel um eine Lizenz angefragt. Die Unternehmen wollen Lotto, Casinospiele, Poker und Sportwetten in einem legalen Markt online anbieten. Die Lizenzen im Norden sollen nur eine kleine Gebühr kosten, um mit den Steuerparadiesen Malta und Gibraltar konkurrieren zu können. Die Glücksspielbetreiber müssen auf ihren Gewinn allerdings eine Konzessionsabgabe in Höhe von 20 Prozent zahlen.
Während die Gegner vor „Glücksrittern“ warnen, freut sich Schleswig-Holstein über voraussichtlich beträchtliche zusätzliche Einnahmen. Auch der VfB Lübeck hofft auf einen lukrativen Werbevertrag. Aus anderen Bundesländern kommt dagegen (natürlich) Kritik am schleswig-holsteinischen Alleingang…
Nordrhein-Westfalen: Wettbüros drohen Essen mit Millionenklagen !
Die Stadt Essen hat im Jahr 2006 47 private Sport-Wettbüros geschlossen. Solche Untersagungsverfügungen hat das OVG Münster nun für rechtswidrig erklärt. „Untersagungsverfügungen, mit denen die Ordnungsbehörden allein unter Berufung auf das staatliche Sportwettenmonopol gegen private Sportwettbüros vorgegangen sind, sind rechtswidrig, weil das Monopol nicht mit Europarecht vereinbar ist.“ Nach Ansicht des Gerichts verletzt das Verbot von privaten Sportwettbüros mit Verweis auf den staatlichen Anbieter Oddset die europaweite Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit. Anderseits aber lasse der Gesetzgeber in anderen Glücksspielbereichen private Anbieter zu, beispielsweise bei Geldspielautomaten.
Nicht betroffen von dem Urteil sind private Sportwetten und andere Glücksspiele, die im Internet angeboten werden. In dem Fall hatte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe noch am Mittwoch das Verbot bestätigt. Die Summe der Ansprüche, die Betreiber gegen die Stadt geltend machen können, wird auf 10 bis 15 Millionen Euro geschätzt: Nicht alle Wettbürobetreiber hatten damals Rechtsmittel eingelegt. Stadt-Sprecher Detlef Feige argumentiert mit Befehlsnotstand: „Wir haben damals auf Weisung der Bezirksregierung gehandelt“. Somit ist also das Land verantwortlich zu machen, hoffentlich haben Stadt und Land eine gute Haftpflichtversicherung.
Bayern: Sportwetten übers Internet sind auch bei kleinsten Einsätzen verboten !
Internet-Sportwetten als sog. 50-Cent-Gewinnspiele unterliegen dem Internetverbot des Glücksspielstaatsvertrags und sind nicht durch den Rundfunkstaatsvertrag zugelassen. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit seinem Urteil im August 2011 klargestellt.
Die Klägerin bietet über ihre Internetplattform unter anderem Sportwetten (insbesondere Fußball) an. Dabei gibt der Teilnehmer auf der Internetseite seine Wetttipps ab, diese werden durch ein eingesetztes Programm in einen sog. Tippcode umgewandelt, der dann über einen mehrwertgebührenpflichtigen Telefonanruf bei einer auf der Internetseite angegebenen „Tipp-Hotline“ übermittelt wird.
Dieses Verfahren ist als Glücksspiel im Sinne des Glücksspielstaatsvertrags einzuordnen und kann nicht dem Rundfunkstaatsvertrag zugeordnet werden. Damit verbleiben für den Anwendungsbereich der rundfunkstaatsvertraglichen Regelung neben unentgeltlichen Gewinnspielen nur noch entgeltliche Geschicklichkeitsspiele mit einem Teilnahmeentgelt bis zu 50 Cent.
Auch der Fernsehsender Sport 1, der seit geraumer Zeit Werbung für Sportwetten ausstrahlt, hat eine Klage gegen die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) eingereicht. Nach Auffassung der Medienhüter der bayerischen BLM verstoße die Werbung gegen den geltenden Glücksspielstaatsvertrag. Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalt (ZAK) hatte die Werbung Anfang August als rechtswidrig eingestuft. Der Sender hingegen verweist auf die jüngsten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes. Das Gericht hatte das staatliche Wettmonopol in Deutschland in seiner jetzigen Form für unzulässig erklärt. Somit sei das Werbeverbot für Glücksspiele außer Kraft gesetzt.
Ist die Marktführerschaft von Bwin.Party in Gefahr ?


Hat bwin.party zu hoch gepokert ? Eine Liberalisierung des Glücksspielmarktes bringt nicht nur Vorteile.
Die Lage in den USA:
Der österreichisch-britische Internet-Sportwettenanbieter bwin.party wartet auf die Öffnung des US-amerikanischen Online-Pokermarktes. Es ist offen, ob Poker auf Basis eines Bundesgesetzes erlaubt wird oder auf Bundesstaatenebene.
In den USA ist Online-Glücksspiel seit 2006 verboten. Drei große Pokerportale (Full Tilt Poker, PokerStars, Absolute Poker) sind angeklagt. Nachdem Full Tilt Poker seinen Betrieb einstellen musste, konnte bwin.party einen Spielerzugang von 15% verzeichnen. „Wir müssen abwarten, was sich bei PokerStars tut,“ so bwin.party-Co-CEO Norbert Teufelberger.
Nicht zufriedenstellend ist für bwin.party die gesetzliche Situation in Europa.
In Deutschland wird seit Monaten um einen neuen Glücksspielvertrag gekämpft. Brüssel will vor allem das deutsche Sportwettenmonopol auflösen. bwin.party-Co-CEO Norbert Teufelberger hofft auf eine Lösung im nächsten Jahr. (s. auch “Kann Schleswig-Holstein den Glücksspielmarkt neu ordnen ?”).
Bwin-Deutschlandchef Jörg Wacker verzichtet erst einmal auf Sponsoringdeal, weil die Rechtslage für Sportwettenanbieter in Deutschland noch unsicher ist und niemand weiß, wie das deutsche Glücksspielrecht künftig aussehen wird. „Es gibt für uns keine Planungssicherheit, deshalb schließen wir auch keine Verträge, die wir womöglich gar nicht einhalten können“, gesteht Jörg Wacker im jüngsten Interview mit dem Handelsblatt.
„Unsere Marke ist stark und vertrauenswürdig.“ Allerdings mussten die Marketingausgaben von 60 Millionen im Jahr 2006 auf nahezu null reduzieren werden. Allzu lange kann Bwin nicht weiter zusehen, wie die anderen Anbieter mit massiven Werbeausgaben Marktanteile aufkaufen. Die Wettbranche wird in Zukunft viel Geld für Marketing ausgeben, aber nicht alles wird ins deutsche Fussball-Sponsoring fließen. Auch der Breitensport wird profitieren.
Spanien hat sich entschlossen, Internet Sportwetten, -Casino, -Bingo und –Poker zu erlauben. Auch Dänemark will sich dem anschließen. Italien hat schon früh mit der Öffnung des Glücksspielmarktes begonnen. Seit Juli 2011 sind dort auch „Poker Cash Games“ im Internet erlaubt. „70 Prozent des Pokergeschäftes kommen aus den Cash Games, der Rest aus Turnieren“, weiß Teufelberger.
„Würde es in Österreich eine eigene Onlinelizenz geben, würden wir uns natürlich bewerben“, wirft Teufelberger ein, aber weder für die Spielbankkonzessionen noch für die Lotterielizenz oder die Lizenzen für Automatensalons will sich bwin.party bewerben.
Die Marktöffnung hat auch Nachteile.
Die große Konkurrenz im Pokerbereich, die Schließung des Online-Casinos für französische Spieler, steigende Steuern in Frankreich, Spanien und Österreich führten im ersten Halbjahr 2011 zu einem hohen Verlust. Aber seit Ende Juni entwickeln sich die Erträge besser, so dass die Aktionäre nicht leer ausgehen müssen.
bwin.party hat, wie die meisten Online-Wettanbieter, aus rechtlichen und aus steuerlichen Gründen seinen Firmensitz auf Gibraltar und notiert an der Londoner Börse. Die Mitarbeiter des Konzerns arbeiten in Europa, Israel, USA und in Indien. Der Standort Wien soll, laut Teufelberger, bleiben, obwohl dort 100 Mitarbeiter entlassen wurden.
Der Konzern erwartet nun durch die Fusion des Wiener Sportwettenanbieters bwin mit der britischen PartyGaming höhere Gewinne im Jahr 2013.
Lotto-Toto Niedersachsen erneut verurteilt: Rubbellose wurden…

…ohne das Alter einer Testkäuferin zu prüfen an eine Minderjährige verkauft !
Wie ernst es den staatlichen Lottogesellschaften mit der Vermeidung der Spielsucht in der Bevölkerung und dem Schutz von Minderjährigen ist, wurde wieder einmal überdeutlich als das Landgericht Oldenburg Mitte August Lotto-Toto Niedersachsen die Verhängung von bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld oder 6 Monate Ordnungshaft androhte, wenn weiterhin Rubbellose in den Annahmestellen an Minderjährige verkauft werden sollten.
Seit Jahren versuchen Politiker und ihre so geliebten Lotteriezentralen sich mit aller Macht an das leider immer noch bestehende Glücksspielmonopol des Staates zu klammern. Hauptargument gegen die vielen private Anbieter von Sportwetten, Online-Poker oder eben auch Online Rubbellosen (mehr Infos auf Rubbellose-online.net) ist dabei immer wieder die Sorge um eine eventuell ausufernde Glücksspielsucht in der Bevölkerung.
Im Gegensatz zu dieser ach so rührenden Fürsorglichkeit für erwachsene und mündige Bürger, die eigentlich durchaus schon selber darüber entscheiden könnten bei welchem Anbieter sie ein paar Euros riskieren möchten, stehen allerdings beinahe wöchentlich verhängte Ordnungsstrafen und Abmahnungen der Lotteriezentralen wegen unerlaubter und zu aggressiver Werbung für ihre eigenen Lotto-Jackpots, Klassenlotterien, Keno- und Bingo-Games.
Einmal mehr zeigt sich, daß es beim Kampf um das Glücksspiel in Deutschland einzig und allein um`s Geld geht; ob jemand seinen Dispo-Kredit bis zum Anschlag ausreizt um den 20-Millionen Jackpot zu knacken ist den Politikern sch…-egal; Hauptsache die Erträge wandern in die richtige Brieftasche…

