Lotto-Toto Niedersachsen erneut verurteilt: Rubbellose wurden…

…ohne das Alter einer Testkäuferin zu prüfen an eine Minderjährige verkauft !
Wie ernst es den staatlichen Lottogesellschaften mit der Vermeidung der Spielsucht in der Bevölkerung und dem Schutz von Minderjährigen ist, wurde wieder einmal überdeutlich als das Landgericht Oldenburg Mitte August Lotto-Toto Niedersachsen die Verhängung von bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld oder 6 Monate Ordnungshaft androhte, wenn weiterhin Rubbellose in den Annahmestellen an Minderjährige verkauft werden sollten.
Seit Jahren versuchen Politiker und ihre so geliebten Lotteriezentralen sich mit aller Macht an das leider immer noch bestehende Glücksspielmonopol des Staates zu klammern. Hauptargument gegen die vielen private Anbieter von Sportwetten, Online-Poker oder eben auch Online Rubbellosen (mehr Infos auf Rubbellose-online.net) ist dabei immer wieder die Sorge um eine eventuell ausufernde Glücksspielsucht in der Bevölkerung.
Im Gegensatz zu dieser ach so rührenden Fürsorglichkeit für erwachsene und mündige Bürger, die eigentlich durchaus schon selber darüber entscheiden könnten bei welchem Anbieter sie ein paar Euros riskieren möchten, stehen allerdings beinahe wöchentlich verhängte Ordnungsstrafen und Abmahnungen der Lotteriezentralen wegen unerlaubter und zu aggressiver Werbung für ihre eigenen Lotto-Jackpots, Klassenlotterien, Keno- und Bingo-Games.
Einmal mehr zeigt sich, daß es beim Kampf um das Glücksspiel in Deutschland einzig und allein um`s Geld geht; ob jemand seinen Dispo-Kredit bis zum Anschlag ausreizt um den 20-Millionen Jackpot zu knacken ist den Politikern sch…-egal; Hauptsache die Erträge wandern in die richtige Brieftasche…

